1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Mietbedingungen der Firma Bajra-Bautrockner (nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Mietverträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung des Vermieters. Gleiches gilt für Änderungen oder Ergänzungen dieses Schriftformerfordernisses.
2 Vertragsabschluss, Mietbeginn und -ende
Mietanfragen des Mieters stellen verbindliche Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Vertrag kommt mit Annahme durch schriftliche Bestätigung, beidseitige Unterzeichnung oder Übergabe des Mietgegenstands zustande.
Die Mietzeit beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Sie verlängert sich automatisch bis zur vollständigen Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Der Mieter hat für diesen Zeitraum die Miete weiter zu entrichten; weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
Ist kein Enddatum vereinbart, kann das Mietverhältnis gemäß § 9 ordentlich gekündigt werden.
3 Mietpreise, Kaution und Zahlungsmodalitäten
Der Mieter zahlt den vereinbarten Mietpreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Preislisten sind online einsehbar.
Preise für Unternehmer verstehen sich netto zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer; Verbraucherpreise sind Endpreise inklusive MwSt.
Nicht enthalten sind Nebenkosten wie Transport, Betriebsstoffe, Reinigung oder Verpackung – diese werden gesondert berechnet.
Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Langzeitmieten von mehr als vier Wochen erfolgt die Zahlung jeweils im Voraus für vier Wochen.
Der Vermieter kann bei Übergabe eine Kaution verlangen. Diese dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und wird nach vollständiger Vertragserfüllung erstattet.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Mieter ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
4 Übergabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand wird in sauberem, betriebsfähigem Zustand mit allen erforderlichen Unterlagen und Zubehör zur Verfügung gestellt.
Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit zu prüfen und eventuelle Schäden sofort zu melden.
Versand oder Anlieferung erfolgen auf Risiko und Kosten des Mieters, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
§ 5 Rückgabe der Mietsache
Die Rückgabe erfolgt in dem Zustand, in dem die Mietsache übergeben wurde – vollständig, betriebsbereit und gereinigt.
Die Rückgabe ist nur während der Geschäftszeiten möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mietzeit haftet der Mieter für jede verspätete Rückgabe (§§ 286, 287 BGB).
Erfolgt die Abholung durch den Vermieter, trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Kosten.
Bei Rückgabe überprüft der Vermieter den Zustand der Mietsache. Festgestellte Verschmutzungen oder Schäden werden dokumentiert und dem Mieter nach Aufwand berechnet.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Bedienungshinweise zu verwenden.
Wartung, Pflege und Schutz vor Witterung oder Diebstahl obliegen während der Mietzeit dem Mieter.
Veränderungen oder Weitervermietungen sind ohne Zustimmung des Vermieters untersagt.
Der Mieter hat den Einsatzort wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Schäden oder drohende Defekte sind umgehend dem Vermieter in Textform zu melden. Unterlassene Mitteilungen führen zum Verlust etwaiger Ersatzansprüche.
§ 7 Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für jegliche Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes, sofern ihn ein Verschulden trifft.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch des Vermieters geeigneten Versicherungsschutz nachzuweisen. Alternativ kann der Vermieter die Versicherung gegen Aufpreis übernehmen.
§ 8 Kündigung
Zeitmietverträge können nicht ordentlich gekündigt werden.
Unbefristete Mietverträge können unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Gebrauch.
§ 9 Verjährung
Ansprüche aus dem Mietverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres nach Rückgabe der Mietsache, soweit keine gesetzlich zwingenden längeren Fristen bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.